Nutzung der Windkraft in Niederösterreich

Der „NÖ Energiefahrplan 2030“ sieht vor, dass bis 2020 50% des Gesamtenergiebedarfs aus erneuerbaren Quellen stammen; außerdem soll der Strombedarf bis 2015 zu 100% aus erneuerbaren Energien abgedeckt werden. Diese ehrgeizigen Ziele sowie die Subventionierung der erneuerbaren Energie haben bei der Errichtung von Windkraftanlagen, insbesondere im Weinviertel und im Waldviertel, einen regelrechten Boom ausgelöst. Aufgrund des Protestes zahlreicher Bürgerinitiativen und besorgter Bürger und Bürgerinnen rief Landeshauptmann Pröll im Juni 2013 einen vorläufigen Baustopp für Windkraftanlagen aus. Mit 5. Juli 2013 wurde die 20. Novelle des NÖ Raumordnungsgesetzes beschlossen. Diese Novelle sieht ein Raumordnungsprogramm vor, in welchem Zonen festgelegt sind, in denen die Widmung „Grünland – Windkraftanlage“ zulässig ist. Das Ergebnis, die "Verordnung über ein Sektorales Raumordnungsprogramm über die Nutzung der Windkraft in Niederösterreich", liegt nun als Entwurf vor.

Wie sich zeigt, hat der Verordnungsentwurf in weiten Teil des Landes nicht zur Beruhigung der Lage und damit zu einer Verbesserung der Situation beigetragen. Die Verordnung weißt zahlreiche Standorte - insbesondere im Waldviertel - als geeignet aus, die für uns keinesfalls für die Errichtung von WKAs geeignet sind. Auch die Entrüstung der Bürgerinitiativen ist groß. Wir haben uns die Ergebnisse genau angeschaut eine Einwendung geschrieben.

Wir sind davon überzeugt, dass sich die Nutzung der Windenergie mit dem Natur- und Landschaftsschutz und den Bedürfnissen der unmittelbar betroffenen Bevölkerung vereinbaren lässt! Es ist nur eine Frage des Wie.

 Stellungnahme des Naturschutzbund NÖ zum Sektoralen Raumordnungskonzept Wind (0,2 MB) 

 

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