Photovoltaik

© Sebastian Ganso, Pixabay

Photovoltaikanlagen haben ebenfalls ein erhebliches Potenzial, als Teil einer nachhaltigen Energieversorgung zu fungieren. Der Ausbau muss auch hier die Interessen des Landschafts- und Naturschutzes berücksichtigen.

Beim Ausbau der Photovoltaik gilt es zunächst, ungenutzte Möglichkeiten von Flächen des urbanen und industriellen Raumes zu nutzen. Hierunter fallen Gebäude, Industrieflächen, Verkehrs- und Deponiegebiete oder weitere versiegelte Flächen mit der Eignung für die Installation von PV-Anlagen. Damit diese Optionen ausgeschöpft werden, bedarf es einer gezielten Förderung durch ordnungsrechtliche Maßnahmen, Schaffung von finanziellen Anreizen und Informationskampagnen.

Die zweite Form von Anlagen sind Photovoltaik-Freiflächenanlagen (PV-FFA). Die Standorte von PV-FFA sowie die dazugehörige Infrastruktur muss im Einzelfall hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf die naturräumlichen Gegebenheiten und das Landschaftsbild geprüft werden. Aufgrund aktuell noch fehlender Erkenntnisse zu kumulativen oder langzeitlichen Folgen sind gezielte Monitoringauflagen notwendig, um negative Effekte zu minimieren.

Bei der Gebietswahl sind Standorte mit geringer naturschutzfachlicher Bedeutung, stark belastete oder intensiv genutzte landwirtschaftliche Flächen zu bevorzugen. In Kombination mit extensiver Beweidung können solche Standorte sogar eine höhere Biodiversität entwickeln. Schutzgebiete wie Natura 2000-Gebiete, Ramsar-Gebiete, Vogelschutzgebiete, Naturschutzgebiete, Nationalparks, Kern- und Pflegezonen von Biosphärenreservaten sowie Flächen ohne Schutzstatus mit gefährdeten Biotoptypen sind von der Standortwahl auszuschließen.

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