EU-Wiederherstellungsverordnung umsetzen!

Der Naturschutzbund NÖ fordert ein Bekenntnis zur Umsetzung der EU-Wiederherstellungsverordnung in Niederösterreich

Brunnlust von oben © Umweltbundesamt/G. Banko

Seit August 2024 ist das „Nature Restoration Law“ (Wiederherstellungsverordnung, WHVO) in Kraft und sieht vor, dass der schlechte Zustand der Ökosysteme sowohl in Europaschutzgebieten als auch in „ungeschützten“ Gewässern, Wäldern, Feuchtgebieten, Agrarökosystemen und städtischen Siedlungsräumen messbar und stufenweise bis 2030/2050 verbessert wird. Im Unterschied zu den bisherigen „Umweltrichtlinien“ (FFH (Fauna-Flora-Habitatrichtlinie), VS (Vogelschutzrichtlinie) und WRRL (Wasserrahmenrichtlinie)) gilt die WHVO sofort und ist daher seit ihrem Inkrafttreten umzusetzen.

Der Grund für diese legistische Verschärfung liegt darin, dass sich die ökologische Situation generell aber auch in den Schutzgebieten trotz der bestehenden Richtlinien z.T. dramatisch verschlechtert hat, weil deren Umsetzung sehr zögerlich und unvollständig verlief. Handlungsbedarf ist also dringend gegeben, wenn es darum geht, die Biodiversitätskrise und die mit ihr eng zusammenhängende Klimakrise zu bekämpfen. Die vergangenen Tage haben gezeigt, dass viele Gewässer und Feuchtgebiete – vor allem aufgrund ihres schlechten Erhaltungszustands – wichtige Vorsorgefunktionen wie Kühlung und Wasserrückhalt, nicht mehr erfüllen können. Im Gegenteil, die Kombination aus Klimastress und schlechtem ökologischen Zustand hat beispielsweise zu Fischsterben in Voralpenflüssen geführt! Aber auch in Dörfern und Städten wurde dieser Tage spürbar, wie wichtig schattenspendende Altbäume und Grünflächen für das Wohlergehen ihrer Bewohner sind.

Für den NÖ Naturschutzbund ist es in einer solchen Situation völlig unverständlich, dass führende Landespolitiker per Aussendung verkünden, dieses – für unser aller Wohlergehen und besonders für unsere Nachkommen so wichtige – Gesetz auf Landesebene nicht umsetzen zu wollen, zumal einige wichtige der bis 2030 zu ergreifenden Maßnahmen schon in Arbeit sind. Abgesehen vom glatten Rechtsbruch, der unweigerlich ein kostspieliges Vertragsverletzungsverfahren nach sich zöge, wäre ein solcher Schritt das Eingeständnis, gegen die uns alle betreffenden Auswirkungen der Biodiversitäts- und Klimakrise nichts mehr unternehmen zu wollen! Damit stellen sich unsere politischen Entscheidungsträger nicht nur gegen die Bevölkerung, die zu 75% hinter den Zielsetzungen der WHVO steht, sondern negieren auch wissenschaftliche Erkenntnisse, welche die Dringlichkeit von Renaturierungsmaßnahmen untermauern.

Als älteste und mitgliederstärkste Naturschutzorganisation zeigen wir seit Langem, wie Renaturierung in der Praxis v.a. in den für die Wasser- und Kohlenstoffspeicherung so wichtigen Feuchtlebensräumen erfolgreich durchgeführt werden kann. Wir stehen als konstruktiver Partner bereit, die Politik dabei zu unterstützen, wenn die dazu nötigen Rahmenbedingungen (wieder)hergestellt werden.

Der NÖ Naturschutzbund fordert daher von der Landespolitik ein klares Bekenntnis zum geltenden Recht der WHVO und glaubhafte Schritte, die darin formulierten Ziele weiter zu verfolgen.

Pressemitteilung vom 06.07.2026

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